Willkommen im Laurentiusgarten. Um die Ruhe und Würde dieses besonderen Ortes zu bewahren, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
1. Ablage von Andenken:
Andenken wie Grablichter, Blumen und andere Gedenkobjekte dürfen ausschließlich am oder auf dem zentralen Nippesstein abgelegt werden. Auf den Grabflächen selbst dürfen keine Andenken abgelegt werden. Gegenstände, die auf den Grabflächen abgelegt werden, werden bei der nächsten Pflege entfernt. Ausgenommen sind Gegenstände, die direkt nach einer Bestattung abgelegt wurden. Diese dürfen für eine angemessene Trauerzeit dort verbleiben.
2. Pflanzungen und Dekorationen:
Eigene Pflanzungen sind nicht gestattet. Die Pflege der Bepflanzung wird von einer Fachkraft übernommen, um die Einheitlichkeit und den gepflegten Zustand der Anlage zu gewährleisten. Es dürfen keine zusätzlichen Dekorationen oder Gegenstände auf den Grabflächen platziert werden.
3. Pflege der Anlage:
Die gesamte Pflege der Grabanlage wird durch eine beauftragte Fachkraft durchgeführt. Dies umfasst das regelmäßige Entfernen von Unkraut, das Beschneiden der Bäume und Sträucher sowie die allgemeine Reinigung der Anlage. Wir bitten darum, die Arbeiten der Pflegekräfte zu respektieren und nicht zu behindern.
4. Verantwortung der Besucher:
Bitte helfen Sie mit, die Grabanlage sauber und ordentlich zu halten, indem Sie Müll und Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen. Respektieren Sie die Ruhe und den Frieden dieses Ortes und verhalten Sie sich entsprechend ruhig und rücksichtsvoll.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, den Laurentiusgarten zu einem würdevollen Ort der Erinnerung und des Friedens zu machen. Bei Fragen oder besonderen Anliegen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung oder die ansässigen Bestatter.
5. Kosten:
Erstbelegung (20 Jahre Laufzeit) 2500,00 €
o Urnenplatz mit beschriftetem Grabstein für 20 Jahre
o Pflege der Anlage für die Laufzeit
· Ggf. Verlängerung 1/20 der Erstbelegung/pro Jahr
Zweitbelegung (20 Jahre Laufzeit) 2000,00 €
o Urnenplatz und Zweitbeschriftung des Grabsteines
Verlängerung der Laufzeit
o wenn es bei der Belegung von einer Person bleibt (z. B. alleinstehende Person ohne weitere Familienangehörige), ist eine Verlängerung der Laufzeit von 20 Jahren nicht möglich
o wenn von Anfang an fessteht, dass es eine Zweitbelegung für dieses Grab geben wird (z. B. Ehepartner*in, Lebenspartner*in, Kind), zählen die 20 Jahre Laufzeit (neu) ab dem Datum der Zweitbelegung. Eine weitere Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.
Unter diesem Link: Der Laurentiusgarten stellt sich vor