Kirchengemeindeverband
Der Kirchengemeindeverband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und das juristische Vertretungsorgan des Kirchengemeindeverbandes. Er ist damit Träger aller Rechte und Pflichten aus den Rechtsgeschäften, die er (der Kirchengemeindeverband) in seiner Funktion abschließt. Die Verbandsvertretung besteht aus dem Vorsitzenden (dem leitenden Pfarrer) und je zwei Mitgliedern aus den Kirchenvorständen der im Gemeindeverband vertretenen Kirchengemeinden. Die Mitglieder des KGV wählen aus ihrer Mitte eine stellvertretenden Vorsitzenden. Der KGV ist der Anstellungsträger aller beim Kirchengemeindeverband angestellten Personen.
Kirchenvorstand
Alle 5 Pfarrgemeinden des Seelsorgebereichs Rheinischer Westerwald haben einen Kirchenvorstand. Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Vermögensverwaltung der Pfarrei. Damit verbunden ist auch die Zuständigkeit für die Gebäude und Grundstücke. Geborener Vorsitzender aller Kirchenvorstände ist der leitende Pfarrer. Die Mitglieder der Kirchenvorstände wählen aus ihrer Mitte zusätzlich einen Geschäftsführer. Die Anzahl der gewählten Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der Katholiken in der jeweiligen Pfarrei.
Für die 5 Pfarreien unseres Seelsorgebereichs gliedert sich das wie folgt auf:
- St. Laurentius Asbach/St. Maria Rosenkranzkönigin: 10 Personen
- St. Pantaleon Buchholz: 8 Personen
- St. Trinitatis Ehrenstein: 4 Personen
- St. Antonius Oberlahr: 8 Personen
- St. Bartholomäus Windhagen: 8 Personen
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von der Gemeinde für 6 Jahre gewählt.
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in Katholischen Kirchengemeinden, welches aus gewählten und geborenen Mitgliedern besteht. Geborene Mitglieder sind der leitende Pfarrer und die Pfarrvikare sowie maximal 2 weitere Mitglieder des Pastoralteams. Der Seelsorgebereich Rheinischer Westerwald hat einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat für alle Gemeinden. Aus jeder Gemeinde sollten normalerweise 2 gewählte Mitglieder im Gremium vertreten sein. Bei der Wahl am 07.11.2021 standen allerdings nur 7 Personen zu Wahl.
Aus Oberlahr ist leider niemand mehr in unserem Pfarrgemeinderat und aus Limbach und Buchholz nur jeweils 1 Mitglied. Es wäre schön, wenn sich aus diesen Kirchengemeinden noch begeisterte Mitglieder finden würden. Interessierte Personen können sich gerne beim Pfarramt (pastoralbuero@kkgvrw.de) oder Herrn Pfarrer Glowacki (Dariusz.Glowacki@erzbistum-koeln.de ) melden.
Der Pfarrgemeinderat berät das Pastoralteam in pastoralen Fragen des Seelsorgebereichs. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Frage, wie Kirche in den Lebenswelten der Menschen präsent sein kann.